Aufgrund der schwierigen Situation im Seelsorgeraum -viele Messbestellungen bei weniger Gottesdiensten – wurde einstimmig der Beschluss gefasst die Intentionenbestellungen zu beschränken. Somit können auch Angehörige der erst kürzlich Verstorbenen eine Terminmesse bestellen und müssen nicht vertröstet werden, da kein Platz mehr ist.
- Im 1. Jahr – 1 Messe pro Monat
- Im 2. Jahr – 6 Messen pro Jahr
- Im 3. Jahr – 4 Messen pro Jahr
- Im 4. Jahr – 3 Messen pro Jahr
- Im 5. Jahr – 2 Messen pro Jahr
- Ab dem 6. Jahr – 1 Messe im Jahr
Dazu zählen nicht die Messen die von den Bünden, Vereinen (Handwerker, Feuerwehr, ..) bezahlt werden. Somit können im 1. Jahr auch mehr als 12 Messen zusammenkommen. Alle Intentionen die über diese vereinbarte Regelung hinausgehen, werden verschickt!